Wohnungsauflösung in München
Bei einer Mietwohnung entscheidet ein Datum über alles: der Übergabetermin. Bis dahin muss die Wohnung leer sein, besenrein, und in einem Zustand, den der Vermieter abnimmt. Darauf richten wir die Planung aus.
Was der Vermieter verlangen darf — und was nicht
Bei der Rückgabe einer Mietwohnung schuldet der Mieter die vollständige Räumung und einen besenreinen Zustand. Besenrein heißt: leer, grob gereinigt, kein Unrat. Das ist der Standard, auf den wir hinarbeiten.
Was darüber hinausgeht, ist eine Frage des Mietvertrags und häufig strittig. Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam, und eine Endrenovierungsklausel ist es in aller Regel ebenfalls. Wir sind keine Rechtsanwälte und beraten Sie dazu nicht — aber wir sagen Ihnen offen, wenn ein Vermieter bei der Übergabe etwas verlangt, das mit der Räumung nichts zu tun hat.
Malerarbeiten, Bodenbeläge und Reparaturen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Wenn Sie so etwas brauchen, sagen wir Ihnen das früh genug, damit Sie einen Handwerker beauftragen können, bevor der Termin steht.
Die Logistik in München
Der eigentliche Aufwand einer Wohnungsauflösung liegt selten in der Wohnung, sondern zwischen Wohnungstür und Ladefläche.
- Aufzug oder nicht. Ein Altbau ohne Aufzug im vierten Stock verdoppelt den Zeitbedarf gegenüber derselben Wohnung im Erdgeschoss.
- Treppenhaus. In Münchner Altbauten sind Treppenhäuser oft eng und gewendelt. Große Schränke müssen dann zerlegt werden, und das kostet Zeit.
- Halteverbotszone. In den innenstadtnahen Vierteln lässt sich selten direkt vor der Haustür parken. Eine Halteverbotszone muss bei der Stadt beantragt werden, mit einigen Tagen Vorlauf. Wir kümmern uns darum und sagen Ihnen vorher, was sie kostet.
- Hausordnung. Viele Häuser haben Ruhezeiten und Vorgaben zur Nutzung des Aufzugs. Wir halten uns daran — Ärger mit den Nachbarn bleibt sonst bei Ihnen hängen.
Wohnung eines Verstorbenen
Wenn die Wohnung nach einem Todesfall aufgelöst wird, kommt eine Frist hinzu, die viele übersehen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod; er geht auf die Erben über, und diese haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach § 564 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist, das innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod des Mieters ausgeübt werden muss. Wer diese Frist verstreichen lässt, zahlt die reguläre Kündigungsfrist voll durch.
Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht — aber es ist der Punkt, an dem uns in Gesprächen am häufigsten auffällt, dass er noch offen ist. Klären Sie ihn früh, gern bevor Sie sich mit dem Räumen beschäftigen.
Häufige Fragen
Was bedeutet besenrein?
Die Wohnung ist vollständig geräumt und grob gereinigt: Böden gekehrt, kein Unrat, keine Möbel. Eine Grundreinigung oder Malerarbeiten sind davon nicht umfasst.
Kümmert ihr euch um die Halteverbotszone?
Ja. Wir beantragen sie bei der Stadt und nennen Ihnen die Kosten vorher. In den innenstadtnahen Vierteln ist sie meist unvermeidlich.
Könnt ihr auch renovieren?
Nein. Wir räumen und übergeben besenrein. Malerarbeiten, Böden und Reparaturen machen wir nicht, sagen Ihnen aber früh, wenn wir sehen, dass etwas ansteht.
Wie kurzfristig könnt ihr räumen?
Wenn der Übergabetermin drückt, richten wir uns danach. Je weniger Zeit für den Verkauf bleibt, desto geringer fällt allerdings der Erlös aus, den wir gegenrechnen können.
Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns das Objekt an, sagen Ihnen offen, was sich verkaufen lässt, und nennen den Festpreis schriftlich. Erst danach entscheiden Sie.
Oder direkt per E-Mail an info@schwabinger-entruempelung.de.