Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schwabinger Entrümpelung GbR, Emanuelstraße 1, 80796 München (im Folgenden „wir“), für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Nachlassverwertungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Auftraggebern. Auftraggeber kann ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen in Textform zustimmen. Individuelle Absprachen im schriftlichen Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich.
(2) Nach der Besichtigung erhält der Auftraggeber ein Angebot in Textform. Es nennt den Leistungsumfang, den Festpreis für die Räumung und – bei einer Verwertung – den Provisionssatz. An das Angebot halten wir uns 14 Tage gebunden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.
§ 3 Verfügungsbefugnis des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, worauf sich seine Befugnis stützt, über die Räume und die darin befindlichen Gegenstände zu verfügen – Eigentum, Alleinerbenstellung, Zustimmung aller Miterben oder Vollmacht. Auf unser Verlangen legt er einen Nachweis vor, etwa Erbschein, notarielles Testament oder Vollmacht.
(2) Gehört der Nachlass einer Erbengemeinschaft, handelt der Auftraggeber im Einvernehmen mit den übrigen Miterben.
(3) Werden wir von einem Dritten in Anspruch genommen, weil die Verfügungsbefugnis des Auftraggebers ganz oder teilweise fehlte, stellt der Auftraggeber uns von diesen Ansprüchen frei, soweit er die fehlende Befugnis zu vertreten hat.
(4) Stellt sich die fehlende Befugnis erst nach Beginn der Arbeiten heraus, stellen wir die Arbeiten unverzüglich ein. Wir können die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Preis anteilig abrechnen.
§ 4 Leistungsumfang bei Räumung
(1) Wir räumen die im Angebot genannten Räume, bauen Möbel und Einbauten im vereinbarten Umfang ab, transportieren alles ab und übergeben die Räume besenrein. Besenrein bedeutet: leer und grob gekehrt, nicht renoviert und nicht nass gereinigt.
(2) Die Entsorgung erfolgt getrennt nach Stoffgruppen über zugelassene Entsorgungsbetriebe. Auf Wunsch legen wir dem Auftraggeber die Übernahme- oder Wiegescheine der beauftragten Entsorgungsbetriebe vor.
(3) Wir befördern und entsorgen keine gefährlichen Abfälle. Nicht zum Leistungsumfang gehören deshalb, und zwar auch dann nicht, wenn sie bei der Besichtigung nicht erkennbar waren: Asbest und asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern, Öltanks und Öl, Chemikalien, Farben und Lacke in mehr als haushaltsüblicher Menge, Batterien und Akkumulatoren in größerer Menge, Altmedikamente in größerer Menge sowie sonstige Abfälle, die nach der Abfallverzeichnis-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.
(4) Ebenfalls nicht zum Leistungsumfang gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: Renovierungs- und Malerarbeiten, das Entfernen fest verklebter Bodenbeläge, Abbrucharbeiten an der Bausubstanz sowie die Demontage haustechnischer Anlagen.
(5) Treffen wir auf Gegenstände oder Stoffe nach Absatz 3, unterbrechen wir die Arbeiten an der betroffenen Stelle und informieren den Auftraggeber unverzüglich. Die Beauftragung eines Fachbetriebs ist Sache des Auftraggebers; auf Wunsch benennen wir ihm einen.
§ 5 Festpreis
(1) Der Festpreis gilt für den bei der Besichtigung festgestellten Umfang. Er umfasst Arbeitszeit, Fahrzeuge, Abtransport und Entsorgung.
(2) Ändert sich der Umfang nach der Besichtigung wesentlich – etwa weil zusätzliche Räume oder Gegenstände hinzukommen –, sprechen wir dies vor der weiteren Arbeit an und vereinbaren den Mehrpreis in Textform. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine Nachforderung.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt für den Zugang zu allen Räumen zum vereinbarten Termin und klärt, soweit erforderlich, Halteverbotszonen und die Nutzung von Aufzügen mit Vermieter oder Hausverwaltung. Die Kosten einer Halteverbotszone trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Gegenstände, die nicht geräumt oder verwertet werden sollen, entfernt oder kennzeichnet der Auftraggeber vor Beginn eindeutig. Für nicht gekennzeichnete Gegenstände übernehmen wir keine Aufbewahrung.
§ 7 Fundsachen und persönliche Unterlagen
(1) Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sparbücher, Ausweise, Urkunden, Fotos, Briefe und persönliche Unterlagen, die wir bei der Räumung finden, sind nicht Gegenstand der Verwertung. Wir sammeln sie und übergeben sie dem Auftraggeber gegen Quittung.
(2) Unterlagen mit personenbezogenen Daten vernichten wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Textform.
§ 8 Nachlassverwertung auf Provision
(1) Bei einer Verwertung verkaufen wir die in der Verkaufsliste erfassten Gegenstände im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers. Das Eigentum an den Gegenständen bleibt bis zum Verkauf beim Auftraggeber.
(2) Wir bemühen uns um bestmögliche Preise, schulden aber keinen bestimmten Verkaufserlös. Wertschätzungen, die wir im Vorfeld nennen, sind unverbindlich. Mindestpreise für einzelne Stücke vereinbaren wir auf Wunsch in der Verkaufsliste.
(3) Erlös im Sinne dieser Bedingungen ist der vom Käufer tatsächlich gezahlte Verkaufspreis abzüglich der für diesen Verkauf angefallenen Plattform-, Zahlungs- und Versandgebühren. Diese Abzüge weisen wir in der Verkaufsliste je Position aus. Weitere Kosten ziehen wir nicht ab.
(4) Unsere Provision beträgt den im Angebot genannten Prozentsatz des Erlöses nach Absatz 3. Für nicht verkaufte Gegenstände fällt keine Provision an.
(5) Wir führen eine Verkaufsliste mit Gegenstand, Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Abzügen, die der Auftraggeber jederzeit einsehen kann.
(6) Die Verwertungsfrist beträgt drei Monate ab Übernahme, soweit nichts anderes vereinbart ist. Was bis dahin nicht verkauft ist, geben wir dem Auftraggeber auf sein Verlangen zurück oder entsorgen es; die Entsorgung ist vom vereinbarten Festpreis umfasst, wenn zugleich eine Räumung beauftragt war, andernfalls rechnen wir sie nach Aufwand ab und stimmen den Betrag vorher in Textform ab.
(7) Wir rechnen spätestens 30 Tage nach Ende der Verwertungsfrist ab und zahlen den Anteil des Auftraggebers auf ein von ihm genanntes Konto aus. Gehört der Nachlass einer Erbengemeinschaft, zahlen wir auf das Konto, das alle Miterben gemeinsam benennen.
§ 9 Verrechnung
Wurden Räumung und Verwertung gemeinsam beauftragt, verrechnen wir den Festpreis der Räumung mit dem Erlösanteil des Auftraggebers. Übersteigt der Festpreis den Erlösanteil, zahlt der Auftraggeber die Differenz; übersteigt der Erlösanteil den Festpreis, zahlen wir den Überschuss aus.
§ 10 Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus und berechnen sie nicht.
(2) Der Festpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Räume und Zugang der Rechnung fällig, soweit er nicht nach § 9 verrechnet wird.
(3) Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Auf der Rechnung weisen wir die Arbeitskosten gesondert aus, damit der Auftraggeber sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen kann. Eine steuerliche Beratung ist damit nicht verbunden.
§ 11 Termine und Absage
(1) Den Räumungstermin vereinbaren wir verbindlich im Angebot oder danach in Textform. Verhindern höhere Gewalt, Krankheit oder andere unvorhersehbare Umstände den Termin, informieren wir unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an.
(2) Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin ab oder ist der Zugang am Termin aus Gründen nicht möglich, die er zu vertreten hat, können wir als pauschalen Ersatz für unsere vergeblichen Aufwendungen verlangen: bei Absage mehr als 48 Stunden vor dem Termin nichts, bei Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin 5 % des Festpreises, bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtzugänglichkeit am Termin 10 % des Festpreises.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern nach § 14 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
§ 12 Mängelrechte
(1) Für Mängel unserer Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlangen und, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz nach Maßgabe von § 13 verlangen.
(2) Eine Frist zur Anzeige von Mängeln, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, vereinbaren wir nicht. Wir bitten den Auftraggeber lediglich, uns erkennbare Mängel und Schäden möglichst bei der Übergabe zu zeigen, damit wir sie sofort beheben können. Aus einer unterbliebenen Anzeige entstehen ihm keine Nachteile.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 14 Widerrufsrecht und vorzeitiger Beginn
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, steht ihm das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung am Ende dieser Bedingungen zu.
(2) Soll der Räumungs- oder Verwertungstermin vor Ablauf der Widerrufsfrist liegen, benötigen wir vom Auftraggeber vorher sein ausdrückliches Verlangen, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und seine Bestätigung, dass er weiß, dass er sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung verliert.
(3) Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, insbesondere bei der Besichtigung vor Ort, muss das Verlangen nach Absatz 2 auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden – schriftlich auf Papier oder als vom Auftraggeber unterzeichnetes und an uns zurückgesandtes Dokument. Wir stellen dafür ein Formular bereit.
(4) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 2 und 3 vor und widerruft der Auftraggeber, bevor wir fertig sind, schuldet er uns Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schwabinger Entrümpelung GbR, Emanuelstraße 1, 80796 München, E-Mail: info@schwabinger-entruempelung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Haben Sie den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, müssen Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger erklärt haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Schwabinger Entrümpelung GbR, Emanuelstraße 1, 80796 München, E-Mail: info@schwabinger-entruempelung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: September 2026